wirtschaftliche Tätigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EG: diejenigen Tätigkeiten, die jemanden zum Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts in den Mitgliedsstaaten machen können (und: machen müssen, weil die Mitgliedsstaaten insoweit kein Wahlrecht haben). Die Richtlinie gibt als Regelbeispiele für die wirtschaftliche Tätigkeit die Fälle des Produzenten, Händlers, Dienstleisters oder Vermieter von Gegenständen an (Art. 9 II MWSt-System-Richtlinie).
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