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Wirtschaftsjahr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bestimmter Zeitraum, für den die Ergebnisse eines Betriebes regelmäßig abschließend (Inventur und Bilanz) buchmäßig festgestellt werden. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem im § 240 HGB erwähnten Geschäftsjahr und umfasst i.d.R. zwölf Monate. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes oder beim Wechsel des Abschlusstages darf das Wirtschaftsjahr auch weniger als zwölf Monate umfassen (Rumpfwirtschaftsjahr). Das Wirtschaftsjahr kann sich mit dem Kalenderjahr decken.

    Steuerlich gilt: Gewerbetreibende, die in das Handelsregister eingetragen sind, können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; Umstellung ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird (§ 4a EStG). Bei allen anderen Gewerbetreibenden gilt das Kalenderjahr; ein davon abweichendes Wirtschaftsjahr kann durch Gesetz oder Verordnung festgelegt werden (z.B. für die Landwirtschaft).

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