Zitierfähige Version
Wirtschaftspublizistik
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Teilbereich der Publizistik, dessen Gegenstand Wirtschaft im weitesten Sinn ist. Als Wirtschaftspublizistik i.w.S. kann die Gesamtheit der öffentlichen Berichterstattung und Kommentierung von Wirtschaftsfragen gekennzeichnet werden.
2. Träger der Wirtschaftspublizistik sind:
(1) Der Wirtschaftsjournalismus in der Tagespresse, in Funk und Fernsehen, im Internet;
(2) die Wirtschaftsfachpresse (Zeitschriften, Bücher, Websites etc.);
(3) amtliche und private Pressestellen, soweit sie im Wirtschaftssektor engagiert sind (Unternehmen, Ministerien, Verbraucherinformationsstellen etc.);
(4) die Public-Relations-Abteilungen von Wirtschaftsunternehmen, wobei die begriffliche Abgrenzung der in der Praxis oft ineinander übergehenden Kommunikationsprozesse Public Relations (PR) (Öffentlichkeitsarbeit) und Werbung relativ willkürlich bleiben muss.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon