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Wirtschaftsstruktur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Struktur wird als Aufteilung einer ökonomischen Größe in relevante Teilaggregate bezeichnet.

    2. Wirtschaftlich: Als ökonomische Größe kommen viele Sachverhalte in Betracht, z.B. Sozialprodukt, Angebot, Nachfrage, Konsum, Investitionen, Beschäftigung, Export, Import, Märkte, Unternehmensgröße etc.

    Häufig verwendet werden die Begriffe sektorale und regionale Wirtschaftsstruktur:
    (1) Unter sektoraler Wirtschaftsstruktur versteht man etwa die Anteile einzelner Sektoren (wie Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Bergbau, Handel, Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Dienstleister) am Sozialprodukt, die Verteilung der Erwerbstätigen auf Sektoren, oder die Aufteilung der Investitionen auf Sektoren. Bezieht sich die Analyse nicht auf den Vergleich zwischen Sektoren, sondern auf Aspekte innerhalb eines bestimmten Sektors, spricht man von intrasektoraler Struktur.
    (2) Unter regionaler Wirtschaftsstruktur versteht man die Verteilung der genannten Größen im geografischen Raum einer Volkswirtschaft.

    Vgl. auch Strukturpolitik.

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