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Zollstunden
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: nach den örtlichen Verhältnissen, den Verkehrsbedürfnissen, der Personallage der Zollverwaltung und i.d.R. im Benehmen mit der Nachbarzollverwaltung festgelegte Zeiten, in denen Waren, die auf Zollstraßen zu befördern sind, eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Die Zollstunden werden durch Aushang bei den betreffenden Zollstellen bekannt gegeben. Sie umfassen i.Allg. die helle Tageszeit.
Vgl. auch Zollstundenzwang.
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