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Revision von Zwecksteuern vom 19.02.2018 - 15:29

Zwecksteuern

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    1. Begriff: Steuern, die primär nicht auf Einnahmeerzielung (fiskalische Zielsetzung), sondern auf andere wirtschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (nicht fiskalische Besteuerung).

    2. Arten:
    (1) Verwendungszwecksteuer;
    (2) Wirkungszwecksteuer.

    3. Ordnungsteuern.

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