Zwecksteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Steuern, die primär nicht auf Einnahmeerzielung (fiskalische Zielsetzung), sondern auf andere wirtschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (nicht fiskalische Besteuerung).
2. Arten:
(1) Verwendungszwecksteuer;
(2) Wirkungszwecksteuer.
3. Ordnungsteuern.
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