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ortsübliche Vergleichsmiete
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Der Mietspiegel für frei finanzierten Wohnraum dient u.a. als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet eine Orientierungshilfe zur Festlegung der Miethöhe je nach Baujahr, Größe, Lage, Ausstattung und Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Er ist im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen und wird alle vier Jahre neu erstellt. Unter dieser Voraussetzung wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Mietentgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Die Bundesregierung hat mit dem Mietspiegelreformgesetz durch Festlegung von Mindestanforderungen die Rechtssicherheit von Mietspiegeln deutlich verbessert.
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