Direkt zum Inhalt

ortsübliche Vergleichsmiete

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Mietspiegel für frei finanzierten Wohnraum dient u.a. als Richtlinie zur  Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet eine Orientierungshilfe zur Festlegung der Miethöhe je nach Baujahr, Größe, Lage, Ausstattung und Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes.
    Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Er ist im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen und wird alle vier Jahre neu erstellt. Unter dieser Voraussetzung wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Mietentgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
    Die Bundesregierung hat mit dem Mietspiegelreformgesetz durch Festlegung von Mindestanforderungen die Rechtssicherheit von Mietspiegeln deutlich verbessert.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "ortsübliche Vergleichsmiete"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap ortsübliche Vergleichsmiete Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ortsuebliche-vergleichsmiete-121985 node121985 ortsübliche Vergleichsmiete node37140 Mietspiegel node121985->node37140 node123553 Mietspiegelreformgesetz node121985->node123553 node40560 Miete node37140->node40560 node52897 Bestandsmiete node52897->node37140 node39918 Mieterhöhung node39918->node37140 node54260 Mietdatenbank node54260->node121985 node54260->node37140 node37778 Mietrechtsreform node54260->node37778 node120159 Mietrechtsanpassungsgesetz node123553->node120159
    Mindmap ortsübliche Vergleichsmiete Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ortsuebliche-vergleichsmiete-121985 node121985 ortsübliche Vergleichsmiete node37140 Mietspiegel node121985->node37140 node123553 Mietspiegelreformgesetz node121985->node123553 node54260 Mietdatenbank node54260->node121985

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete