Mietrechtsreform
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Vereinfachung und Neugliederung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), verbunden mit einem verstärkten Mieterschutz. Zusätzlich wurden das Miethöhegesetz und das sog. Sozialklauselgesetz integriert sowie die Regeln zu den Betriebskosten zusammengefasst. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19.6.2001 (BGBl. I 1149).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anfechtung
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Grundschuld
Kaufvertrag
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Mietrechtsreform
ausgehend
eingehend
Mietrechtsreform
ausgehend