Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.d.F. der Bekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl. I 42, 2909; ber. BGBl. I 2003 738) m.spät.Änd. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die wichtigste Grundlage des Bürgerlichen Rechts.
Inhalt: Allg. Vorschriften, die für das gesamte Privatrecht gelten (z.B. Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Fristen und Verjährung), Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht) sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht.
Daneben gelten ergänzende Nebengesetze: Bürgerliches Recht.
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