Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch die Schuldrechtsreform aufgehoben und in die Vorschriften des Verbraucherdarlehens und anderer Finanzierungshilfen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) integriert.
Vgl. auch Abzahlungsgeschäft, finanziertes Abzahlungsgeschäft.
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