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Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch die Schuldrechtsreform aufgehoben und in die Vorschriften des Verbraucherdarlehens und anderer Finanzierungshilfen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) integriert.

    Vgl. auch Abzahlungsgeschäft, finanziertes Abzahlungsgeschäft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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