AGB-Gesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 9.12.1976 (BGBl. I 3317) m.spät.Änd. Durch die Schuldrechtsreform als Nebengesetz aufgehoben und mit geringfügigen Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - §§ 305–310 BGB - integriert.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
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AGB-Gesetz
ausgehend
eingehend
AGB-Gesetz
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