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Revision von Altersfreibetrag vom 17.09.2009 - 13:19
Altersfreibetrag
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bis 1989 vom Einkommen abzuziehender Betrag für Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 32 VIII EStG, inszwischen aufgehoben); dann in den Altersentlastungsbetrag einbezogen. Altersfreibeträge existierten auch bei früher erhobener Vermögensteuer.
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