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Revision von Baisseklausel vom 30.04.2008 - 13:50
Baisseklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung bzw. Vermerk auf Rechnungen, dass sich bei einem höheren Wechselkurs einer fremden Bezugswährung (z.B. US-Dollar) am Zahlungstag der Rechnungsbetrag entsprechend erhöht. Form der Wertsicherungsklausel.
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