Wertsicherungsklausel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldwertsicherungsklausel. 1. Begriff: Klausel in Verträgen, die Sicherung gegen etwaigen Währungsverfall bezweckt (Währungsklausel). Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) grundsätzlich erforderlich.
2. Arten: Goldklausel, Warenpreisklausel, Indexklausel, Festgehaltsklausel.
3. Eine Art der Wertsicherung ist auch der sog. Leistungsvorbehalt, eine Klausel, nach der eine Änderung der Bezugsgröße sich nur mittelbar auf die Geldschuld auswirkt, nämlich Anlass oder Voraussetzung für die Änderung der Leistung aufgrund von Verhandlungen neu festgesetzt werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Wertsicherungsklausel
ausgehend
eingehend
Wertsicherungsklausel
ausgehend