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Beleihungssatz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Beleihungsgrenze; Prozentsatz vom Beleihungswert, bis zu dem ein als Kreditsicherheit dienendes Beleihungsobjekt (Gegenstand oder Recht) beliehen werden kann. Die Höhe des Beleihungssatzes richtet sich nach der Verwertbarkeit des Beleihungsobjektes.
1. Lombard von Wertpapieren: a) Mit dem Übergang auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) entfiel der Lombardkredit der Deutschen Bundesbank.
b) Bei den Kreditinstituten kein fester Beleihungssatz, da individuelle Verhältnisse des Kunden berücksichtigt werden.
2. Immobiliarkredit: Sparkassen, private Hypotheken- und öffentlich-rechtliche Realkreditinstitute 60 Prozent, Bausparkassen bis 80 Prozent des Beleihungswertes, Realkreditinstitute mit Bürgschaft öffentlicher Körperschaften teilweise bis zu 90 Prozent. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken liegt der Beleihungssatz i.Allg. bei 70 Prozent des Einheitswertes.
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