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Deckungskapital

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der Lebensversicherung. Differenz aus dem erwarteten Barwert künftiger Leistungen und dem erwarteten Barwert künftiger  Beiträge. Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe, kann positive wie negative Werte annehmen und ist von der  Deckungsrückstellung zu unterscheiden, die als Bilanzposten nicht negativ sein kann. Bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags entspricht der  Rückkaufswert i.d.R. dem um einen vereinbarten Abschlag verringerten Deckungskapital.

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