Deckungskapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der Lebensversicherung. Differenz aus dem erwarteten Barwert künftiger Leistungen und dem erwarteten Barwert künftiger Beiträge. Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe, kann positive wie negative Werte annehmen und ist von der Deckungsrückstellung zu unterscheiden, die als Bilanzposten nicht negativ sein kann. Bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags entspricht der Rückkaufswert i.d.R. dem um einen vereinbarten Abschlag verringerten Deckungskapital.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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