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Besondere Versicherungsbedingungen (BVB)

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    1. Begriff: Versicherungsbedingungen, die sich auf einen einzelnen Vertrag oder auf einen bestimmten Teilbestand von Versicherungsverträgen beziehen und individuelle Gegebenheiten berücksichtigen.

    Anders: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB).

    2. Rechtliche Merkmale: BVB haben Vorrang vor den AVB nach dem Grundsatz, dass die spezielle Norm der generellen vorgeht. Sie unterliegen nicht dem AGBG. BVB sind rechtlich allerdings ebenfalls AVB, wenn sie einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zugrunde gelegt werden.

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