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Delkredererisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Debitorenrisiko, Zahlungsausfallrisiko, Inkassorisiko. 1. Charakterisierung: Das D. umfasst die Gefahr, dass der Käufer den im Kaufvertrag begründeten Zahlungsanspruch des Verkäufers (ganz oder teilweise) nicht bzw. nicht fristgerecht erfüllt. Neben der Hauptforderung bezieht sich das D. des Lieferanten auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen und sonstige Nebenforderungen, die z.B. Verzugszinsen, Vertragsstrafen u.Ä. umfassen können.

    2. Erscheinungsformen: Das D. entsteht für den Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunwilligkeit des Käufers. In der Praxis bestehen Definitionsprobleme dieser Erscheinungsformen des D., z.B. weil Versicherungen bzw. der Bund auf dieser Grundlage den Schadenfall zu definieren haben.

    3. Risikobegrenzung: Die Verkäufer suchen das D. durch Vereinbarung sichernder Zahlungsbedingungen zu begrenzen. Das D. kann jedoch auch auf Versicherungen bzw.

    bei Außenhandelsgeschäften

    auf den Bund (Exporkreditgarantien des Bundes) gegen Zahlung einer Prämie bzw. eines Entgelts überwälzt werden. Überwälzt ist das D. regelmäßig auch bei Verkauf der Forderungen im Rahmen der Forfaitierung bzw. des Factoring.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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