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aufgenommene Gelder
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Nostroverpflichtungen; die von einem Kreditinstitut zur Verstärkung der eigenen Liquidität im Interesse vorübergehender Ausweitung des Kreditgeschäfts hereingenommenen Gelder, meist Kassenreserven anderer Banken. Die Initiative zur Aufnahme geht im Gegensatz zum normalen Einlagengeschäft vom aufnehmenden (geldsuchenden) Institut aus. – Gegensatz: Nostroguthaben.
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