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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), geregelt im BSI-Gesetz vom 14.8.2009 (BGBl. I 2821) m.spät.Änd.; Sitz in Bonn.

    Aufgaben: Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Datenverarbeitung; Erteilung von Sicherheitszertifikaten, Unterstützung der für die Sicherheit in der Informationstechnik zuständigen Stellen des Bundes, der Polizei und der Staatsanwaltschaften, der Verfassungsschutzbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Beratung der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik.

    Weitere Regelungen in der BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung vom 17.12.2014 (BGBl. I S. 2231) und in der BSI-KostenVO vom 3.3.2005 (BGBl. I 519) m.spät.Änd.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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