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Ausfuhrbürgschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hermes-Bürgschaft; Form der Exportkreditgarantien des Bundes, die vorliegt, wenn der ausländische Vertragspartner des dt. Deckungsnehmers oder ein für das Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist. Bürgschaften des Bundes decken folglich Risiken, die im Wesentlichen politisch verursacht sind.

    Vgl. auch Ausfuhrgarantie (Hermes-Garantie), Exportkreditgarantien des Bundes.

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