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Abrufvertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, der Regelungen vereinbart für den bedarfsorientierten Abruf von Materialmengen vom Lieferanten; in der Regel unter Bezugnahme auf einen Rahmenvertrag. Mögliche Vertragsform im Rahmen der Einkaufspolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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