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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Nach Nöll v.d. Nahmer: Eine andere Bezeichnung für Verbrauchsteuern.

    2. Nach Kaldor: Eine Steuer, die generell an die Einkommensverwendung anknüpft, aber die Sparleistung frei lässt. In dem Sinn kann sie die Einkommensteuer ersetzen und zu einer Steuer werden, die das gesamte Steuersystem bestimmt, v.a. wenn sie die persönliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen versucht (persönliche A.).

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