Ausgabensteuer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Nach Nöll v.d. Nahmer: eine andere Bezeichnung für Verbrauchsteuern.
2. Nach Kaldor: eine Steuer, die generell an die Einkommensverwendung anknüpft, aber die Sparleistung frei lässt. Die Bemessungsgrundlage der Ausgabensteuer ist der Konsum, daher wird sie auch Konsumsteuer genannt. In dem Sinn kann sie die Einkommensteuer ersetzen und zu einer Steuer werden, die das gesamte Steuersystem bestimmt, v.a. wenn sie durch Freibeträge und eine progressive Tarifgestaltung die persönliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen versucht (persönliche Ausgabensteuer).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Konsolidierung
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Nutzwertanalyse
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Ausgabensteuer
ausgehend
eingehend
Ausgabensteuer
ausgehend