Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bundeswahlleiter vom 18.08.2010 - 12:53
Bundeswahlleiter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß Bundeswahlgesetz i.d.F. vom 23.7.1993 (BGBl. I 1288, 1594) m.spät.Änd. vom Bundesminister des Innern zu ernennen; Sitz in Wiesbaden.
Aufgabe: Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan für die Bundestagswahl; obliegt Durchführung und Überwachung der Bundestagswahl.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon