Direkt zum Inhalt

Bundeswahlleiter

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemäß Bundeswahlgesetz i.d.F. vom 23.7.1993 (BGBl. I 1288, 1594) m.spät.Änd. vom Bundesminister des Innern zu ernennen; Sitz in Wiesbaden.

    Aufgabe: Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan für die Bundestagswahl; obliegt Durchführung und Überwachung der Bundestagswahl.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com