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Berufsgerichte
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früher: Ehrengerichte. 1. Begriff: Disziplinargerichte einzelner Berufsstände zur Reinhaltung des Berufsstandes und zur Ahndung eines Verhaltens, das mit einer anständigen Berufsgesinnung nicht in Einklang steht und das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen geeignet ist.
2. Maßnahmen: Die von den Berufsgerichten zu verhängenden Maßnahmen für standeswidriges Verhalten sind meist gestaffelt von Verwarnungen über Geldbußen bis zum Ausschluss aus dem Berufsstand (und damit Berufsverbot). Von den Berufsgerichten scharf zu trennen sind die Strafgerichte, die über die Strafbarkeit eines Verhaltens aufgrund der allg., für alle geltenden Gesetze entscheiden.
3. Verfahren: Das Verfahren vor den Berufsgerichten ist meist der Strafprozessordnung angeglichen. Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht und das vor dem Berufsgericht sind unabhängig voneinander, auch im Schuldspruch, meist wird das ehrengerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung des Strafverfahrens ausgesetzt.
4. Rechtliche Regelungen: Es bestehen einerseits bundesgesetzliche Regelungen, z.B. für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte im Steuerberatungsgesetz, andererseits landesgesetzliche Regelungen, z.B. für Ärzte, Apotheker.
5. Für Beamte: Disziplinarverfahren.
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