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besondere Lohnsteuertabelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind und denen daher eine geringere Vorsorgepauschale zusteht als anderen Arbeitnehmern (vgl. § 10c II, III EStG). Die Tabelle wird nicht mehr amtlich erstellt, sondern nach den gesetzlichen Formeln von den jeweiligen Herausgebern per EDV berechnet. Besondere Lohnsteuertabellen gelten für Arbeitnehmer, die
    (1) für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle auf eine Abfindung haben oder wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten);
    (2) im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erwerben (z.B. Vorstandsmitglieder einer AG, herrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH);
    (3) Ruhegehälter, Witwen- oder Waisengelder, Unterhaltungsbeiträge oder gleichartige Bezüge beziehen, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften gezahlt werden (z.B. pensionierte Beamte, Richter);
    (4) Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (z.B. weiterbeschäftigte Arbeitnehmer).

    Gegensatz: allgemeine Lohnsteuertabelle.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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