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Revision von Dienstanweisung vom 20.05.2009 - 18:10
Dienstanweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hilfsmittel im Rahmen der Organisation, mit dem die Erledigung von solchen Geschäftsvorfällen im Voraus genau festgelegt wird, die sich häufig wiederholen, so dass sich Arbeitsanweisungen erübrigen. Meist schriftlich. Die Dienstanweisung enthält die Bestimmung von Zuständigkeit, Termin und Form der Erledigung.
Vgl. auch Weisung.
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