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Dienstmädchenprivileg
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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bis 2001 Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse. Dabei konnten Aufwendungen bis max. 18.000 DM (ca. 9.203 Euro) steuerlich berücksichtigt werden. Seit 2003 Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen; vgl. § 35a EStG.
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