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Anschaffungsnebenkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten umfassen
    a) Erwerbsnebenkosten: Provisionen, Verkehrsteuern, Notariatskosten;
    b) Bezugsnebenkosten: Zölle, Transportversicherung, Verpackung, Frachten;
    c) Nebenkosten der Inbetriebnahme: Fundamentierungskosten, Montagekosten u.a.; - d) Die Kosten müssen einzeln zuordenbar sein. Fianzierungskosten fallen regelmäßig nicht unter die Anschaffungskosten.

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