Anschaffungsnebenkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten umfassen
a) Erwerbsnebenkosten: Provisionen, Verkehrsteuern, Notariatskosten;
b) Bezugsnebenkosten: Zölle, Transportversicherung, Verpackung, Frachten;
c) Nebenkosten der Inbetriebnahme: Fundamentierungskosten, Montagekosten u.a.; - d) Die Kosten müssen einzeln zuordenbar sein. Fianzierungskosten fallen regelmäßig nicht unter die Anschaffungskosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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