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Agrarreform

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Geplante staatliche Maßnahmen zur Veränderung einer Agrarstruktur. Ziel einer Agrarreform ist die Verbesserung des Lebensstandards breiter Bevölkerungsschichten auf dem Lande sowie generell eine Produktionssteigerung der Landwirtschaft. Zu unterscheiden sind Maßnahmen einer Bodenbesitzreform sowie solche einer Bodenbewirtschaftungsreform. Vordringliches Ziel von Agrarreformen war häufig die Zerschlagung des Großgrundbesitzes und die Aufteilung des Bodens unter der landlosen Agrarbevölkerung.

    2. Maßnahmen: Zu unterscheiden sind Maßnahmen einer Bodenreform bzw. Bodenbesitzreform (u.a. Umverteilung des Bodeneigentums, Bildung von Produktionsgemeinschaften, Verbesserung des Pachtwesens) sowie solche einer Bodenbewirtschaftungsreform (u.a. Verbesserung der Produktionstechnik, Übergang von Subsistenz- zu Marktprodukten, Organisation des Markt- und Kreditwesens). Agrarreformen wurden mit Ausnahme in Afrika südlich der Sahara mit mehr oder weniger Erfolg in den meisten Ländern der Dritten Welt durchgeführt. Räumliche Beispiele für tief greifende Agrarreformen sind u.a. Kuba, Ägypten, Algerien, Syrien, Iran, Pakistan, Indien, Philippinen und Korea.

    Agrarreformen sind nicht mit agrarpolitischen Reformen zu verwechseln, bei denen es zu einer Schwerpunktverschiebung unter den Instrumenten der Agrarpolitik oder deren Neuausrichtung kommt.

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