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Änderungsrisiko
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Prognoserisiko. 1. Begriff: Komponente des Irrtumsrisikos, das seinerseits eine Komponente des versicherungstechnischen Risikos ist. Aufgrund von Änderungen in den schadenbestimmenden Gesetzmäßigkeiten kann eine Fehleinschätzung der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen erfolgen, was zu einem Ansatz falscher Kalkulationsgrundlagen führt. Die Folge ist eine falsche Abschätzung der Wahrscheinlichkeit eines technischen Ruins, d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung und dem vorhandenen Sicherheitskapital übersteigt.
2. Beispiele: Änderungen in der Rechtssprechung sowie im soziologischen oder technologischen Umfeld, die zum Zeitpunkt der Risikokalkulation noch nicht erkennbar waren. Die zu beobachtende systematische Erhöhung der mittleren Lebensdauer (longevity risk) bietet ein weiteres aktuelles Beispiel.
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