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Consolidator

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ticketgroßhändler, der eine Vermittlerposition zwischen Reisebüros und Fluggesellschaften einnimmt; eine Endkundenbetreuung ist nicht vorgesehen.

    2. Merkmale: Ohne eine IATA-Lizenz ist ein Reisebüro nicht berechtigt, Flugtickets auszustellen. Daher ist ein Anschluss an Consolidator für solche Reisebüros wichtig. Der Consolidator erstellt die Flugtickets für eine Grundgebühr, die weit unter der Provision in den Reisebüros liegt. Ein Consolidator erhält durch die hohe Anzahl der ausgestellten Flugtickets bessere Bedingungen für den Einkauf bei den Fluggesellschaften als ein Reisebüro; auch für Reisebüros mit IATA-Lizenz kann sich damit ein Vertrag mit einem Consolidator lohnen. Consolidators dienen Fluggesellschaften auch dazu, überschüssige bzw. nicht verkaufte Flugkapazitäten mit Rabatten an Reisebüros, Veranstalter und andere Vertriebsplattformen zu vertreiben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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