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außerordentlicher Haushalt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der Haushaltsplan, in dem die außerordentlichen Einnahmen (unregelmäßige Einnahmen) und die außerordentlichen Ausgaben (Ausgaben aufgrund nicht vorauszusehender Bedarfe) gegenübergestellt sind. Der außerordentliche Haushalt umfasst die Einnahmen aus Anleihen (Kreditaufnahme) und die aus ihm zu bestreitenden Ausgaben.

    Trennung in außerordentlichen Haushalt und ordentlichen Haushalt ist heute abgeschafft (Haushaltssystematik).

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