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Anrechenbarkeit von Steuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerrechtlicher und -technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der Steuerschuld bei anderen Steuern abzuziehen.

    Beispiele: Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer (die Kapitalertragsteuer gilt als vorweg gezahlte Einkommensteuer); Ausschüttungsteuer bei der Einkommensteuer (die Ausschüttungsteuer auf die Gewinne der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft galt als vorweg gezahlte Einkommensteuer der Anteilseigner; körperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren).

    Anders: Abzugsteuern, Abzugsfähigkeit von Steuern.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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