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Revision von Aktiva vom 03.07.2017 - 15:59
Aktiva
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bilanzielles Vermögen; Summe der Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzungsposten und evtl. Korrekturposten eines Unternehmens, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden.
Gegensatz: Passiva.
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