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Arbeitseinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Volkswirtschaftstheorie:

    Der dem Produktionsfaktor Arbeit zuzurechnende Teil des im Zuge der Produktion von Gütern entstandenen Einkommens. Die Entstehung des Arbeitseinkommens wird durch die funktionelle Verteilungstheorie untersucht.

    Gegensatz: Besitzeinkommen.

    II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

    Zusammenfassung von Arbeitnehmerentgelt und kalkulatorischen Arbeitseinkommen der selbstständig Erwerbstätigen (einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen). Für die Selbstständigen wird ein gleicher Durchschnittslohn wie das Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer unterstellt.

    III. Sozialrecht:

    Der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit (§ 15 SGB IV). Einkommen ist als Arbeitseinkommmen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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