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Bankguthaben
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Einlage auf einem Bankkonto; Forderungen von Bankkunden gegenüber Banken. Aktivierung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung von Zinsen und Gebühren für die abgeschlossene Bilanzperiode. Ein vom Bankauszug abweichender eigener Kontostand durch zeitliche Verschiebung der Buchungsvorgänge (Laufzeit von Schecks etc.) ist möglich.
Bankguthaben müssen beim Tod des Inhabers von der Bank dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 33 ErbStG).
Vgl. auch Wertstellung.
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