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Bankguthaben
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Einlage auf einem Bankkonto; Forderungen von Bankkunden gegen Banken. Aktivierung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung von Zinsen und Gebühren für die abgeschlossene Bilanzperiode. Vom Bankauszug abweichender eigener Kontostand durch zeitliche Verschiebung der Buchungsvorgänge (Laufzeit von Schecks etc.) möglich.
Bankguthaben müssen beim Tod des Inhabers von der Bank dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 33 ErbStG).
Vgl. auch Wertstellung.
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