Direkt zum Inhalt

Beschränkungsverbot

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    EU-rechtliches Verbot, die Ausübung eines bestimmten Gemeinschaftsrechts (Grundfreiheiten) durch nationale Vorschriften unangemessen zu behindern. Seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof, der ungerechtfertigte Beeinträchtigungen durch nationale Vorschriften ggf. für unanwendbar erklären kann. Ein B. engt den nationalen Gesetzgebungsspielraum ein, hebt ihn

    im Gegensatz zur Harmonisierung durch EG-Richtlinien

    nicht völlig auf. Wirkt grundsätzlich als Grundrecht gegenüber allen Gebieten des nationalen Rechts (daher auch Begriff „allgemeines B.”).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com