Beschränkungsverbot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
EU-rechtliches Verbot, die Ausübung eines bestimmten Gemeinschaftsrechts (Grundfreiheiten) durch nationale Vorschriften unangemessen zu behindern. Seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof, der ungerechtfertigte Beeinträchtigungen durch nationale Vorschriften ggf. für unanwendbar erklären kann. Ein Beschränkungsverbot engt den nationalen Gesetzgebungsspielraum ein, hebt ihn - im Gegensatz zur Harmonisierung durch EG-Richtlinien - nicht völlig auf. Wirkt grundsätzlich als Grundrecht gegenüber allen Gebieten des nationalen Rechts (daher auch Begriff „allgemeines Beschränkungsverbot”).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Beschränkungsverbot
ausgehend
eingehend
Beschränkungsverbot
ausgehend