Rechtsakt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die rechtlichen Handlungsformen in der EU (EG, EAG): Verordnung, Richtlinien (EG-Richtlinien), Beschluss (früher: Entscheidung), Empfehlung, Stellungnahme (Art. 288 AEUV).
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