Entscheidung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Entscheidungstheorie
Auswahl einer Handlungsalternative (Aktion) aus einer Menge verfügbarer Alternativen.
Vgl. Entscheidungsprozess, Entscheidungsfeld, Entscheidungsregel.
Europäisches Gemeinschaftsrecht
frühere Bezeichnung für einen Rechtsakt der EU zur Regelung eines Einzelfalles, der jetzt "Beschluss" heißt (§ 288 Abs. 1 und 3 AEUV). Beschüsse sind in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die in der Entscheidung bezeichnet sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Wegen ihrer individuellen Geltung dem Verwaltungsakt des dt. Rechts vergleichbar.
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Interne Verweise
Abgrenzung Ambiguität Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Aufwendungen Bernoulli-Prinzip Einrede der Vorausklage Entscheidungstheorie Handelsvertreter Homo oeconomicus Interdependenz Kommissionsgeschäft Nutzwertanalyse Prozess Risiko Strategie Subsidiarität eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
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