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Entscheidung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Entscheidungstheorie
Auswahl einer Handlungsalternative (Aktion) aus einer Menge verfügbarer Alternativen.
Vgl. Entscheidungsprozess, Entscheidungsfeld, Entscheidungsregel.
Europäisches Gemeinschaftsrecht
frühere Bezeichnung für einen Rechtsakt der EU zur Regelung eines Einzelfalles, der jetzt "Beschluss" heißt (§ 288 Abs. 1 und 3 AEUV). Beschüsse sind in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die in der Entscheidung bezeichnet sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Wegen ihrer individuellen Geltung dem Verwaltungsakt des dt. Rechts vergleichbar.
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